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Die Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- u. Fernmeldeverkehrs (BÜPF) verlangt danach.

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Schwerpunkte aus der Verordnung (VÜPF) zu diesem Gesetz betreffen

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QMC Umgebung

  • Teilnehmer müssen jederzeit auf Anfrage eine gültige Identifikation haben
  • Beim Service "Mobile" sind folgende Informationen zwingen zu verlangen (Art. 20 Erfassung von Angaben zur Person bei Mobilfunkdiensten)
    • Bei natürlichen Personen sind folgende Angaben zu erfassen

      • die Namen und die Vornamen

      • das Geburtsdatum

      • die Art des Ausweises

      • die Ausweisnummer und das ausstellende Land beziehungsweise die ausstellende Organisation

      • die Adresse

      • falls bekannt, der Beruf

      • die Nationalität

      • es ist eine gut lesbare Ausweiskopie aufzubewahren
    • Bei juristischen Personen sind folgende Angaben zu erfassen

      • der Name, der Sitz und die Kontaktdaten der juristischen Person

      • die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) gemäss dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer

      • falls vorhanden, die Namen und Vornamen der Personen, die die Dienste der Anbieterin in Anspruch nehmen.

  • Informationen zu dieser gültigen Identität müssen während des gesamten Vertragsverhältnisses - und darüber hinaus 6 Monate - verfügbar sein.
  • Das Gesetz ist seit 1. März 2018 in Kraft

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