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  • Erhält der Kunde einen Garantieschein für das gekaufte Gerät? Der Kunde kann mit dem Kaufbeleg seine Garantieansprüche geltend machen.

 

  • Muss ein bestehender Mobil-Kunde eine neue SIM-Karte mit CHF 40.- bezahlen, wenn er eine solche bei einer Vertragsverlängerung bzw. einem neuen Vertragsabschluss mit subventioniertem Smartphone (das vielleicht ein anderes SIM-Format braucht)? Das entscheidet grundsätzlich das betroffene KNU, es ist also - über den ganzen Verbund gesehen - sowohl als auch möglich. Das QuickLine Product Management empfiehlt, dem bestehenden Kunden die neue SIM-Karte als Dank für die Kundentreue zu schenken.

 

  • Wie erhält ein bestehender Mobil-Kunde eine neue SIM-Karte, wenn er bei Vertragsverlängerung bzw. Abschluss eines neuen Mobil-Abos mit Smartphone eine neue SIM-Karte (neues Format) braucht? Es ist Aufgabe des betroffenen KNU, mit dem Kunden in Kontakt zu treten, um herauszufinden, ob er wirklich eine neue SIM-Karte braucht und wie man sie ihm zugänglich machen kann (am Schalter abholen, zusenden o.ä.).