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  • Wann werden die neuen Produkte eingeführt? Am 1. Oktober 2012 mit einem Soft Launch. Das Projekt wird geleitet von Reto Eggimann (reto.eggimann@finecom.ch; Tel. intern: 954).

 

  • Was bedeutet Soft Launch? Da verschiedene Prozesse mit der Einführung der neuen Mobil-Produkte neu und komplex sind, soll diese erst eingespielt sein, bevor Verkaufsförderungs-Kampagnen lanciert werden. Ab Einführungsdatum kann das bisherige Mobil-Angebot nicht mehr bestellt werden. Es gibt dann nur die neuen Produkte. Die QuickLine-Website wird auf diesen Zeitpunkt hin angepasst werden. Die Drucksachen, welche unsere Mobil-Produkte umschreiben, werden ebenfalls zeitnah angepasst werden.Funktioniert Visual Voicemail für iPhones auch bei Quickline?

    Leider steht der Dienst im Moment für Quickline Mobile Kunden nicht zur Verfügung. Wir arbeiten jedoch daran, diesen Dienst auch für Sie zur Verfügung zu stellen.
    Danke für Ihr Verständnis.

 

  • Wieso erhalte ich eine SMS, dass ich zu viel SMS/MMS/Telefonie/Daten genutzt habe (Fair Use SMS)?
    Quickline, wie auch alle anderen Telekommunikationsanbieter, will für alle Kunden die Qualität sicherstellen. Zu diesem Schutz besteht eine Fair-Use Policy auf allen Flat-Angeboten wie SMS, MMS, Telefonie und Daten. Falls die Nutzung über den privaten Gebrauch hinausgeht, weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass ein übermässiger Konsum nicht gestattet ist. Deshalb haben Sie eine SMS erhalten. Bei regelmässiger Missachtung behält sich Quickline vor andere geeignete Massnahmen zu ergreifen (z.B. Wechsel auf einen anderen Tarif) oder die Dienstleistung einzustellen.

 

  • Was heisst "normaler privater Gebrauch" bei Daten ?
    Bei der Datennutzung sprechen wir ab 5GB von nicht normalem privaten Gebrauch, was ein mehrfaches des durchschnittlichen Verbrauchs von Daten-Flat-Nutzern ist. Ab einem Verbrauch von 10GB wird zusätzlich die Geschwindigkeit reduziert.

 

  • Was passiert mit den bestehenden Mobil-Kunden ? Das bisherige Mobil-Abo wird bei der Einführung am 15.5.2013? Die bisherigen Mobil-Abos "Basic" und "Extra" werden eingefroren, d.h. dass diese Kunden weiterhin die gleichen Leistungen zu den gleichen Konditionen (Preise, Tarife) erhalten werden. Für neue Mobil-Kunden ist das alte Produkt ab 1.10. nicht mehr verfügbar.

 

  • Kann ein bestehender Kunde auf ein neues Abo migrieren, wenn er will? Ja. Er geht damit einen neuen Vertrag ein und hat eine neue Vertragsdauer. Dies gilt für alle bestehenden Kunden, unabhängig davon, ob sie noch in einer Mindestvertragslaufzeit stecken oder nichtsind die alten Tarife nicht mehr verfügbar.

 

  • Muss der Neukunde ein Gerät nehmen oder erhält er das Abo günstiger, wenn er kein Gerät wählt? Der Kunde muss mit den Abos "Start", "BasicTalk", "ExtraSurf" und  und "Flat" kein Gerät nehmen, aber er erhält keine Abo-Vergünstigung. Nur das Abo "Budget" ist ohne Geräte-Subvention. Zu "Budget" gibt es kein Gerät mit Vergünstigung. Wenn der Kunde später doch ein Gerät beziehen möchte, wird quasi der Vertrag neu aufgesetzt (Start- und Enddatum beginnt von vorne!).

 

  • Muss der Neukunde ein Abo nehmen? Kann man einfach nur ein Smartphone zum regulären Preis kaufen? Wer im Internet bestellt, muss seinen Personen- und  Adressangaben eingeben und muss für ein Smartphone auch ein Abo nehmen (was wiederum einen anderen Quickline-Dienst voraussetzt). Es ist möglich, ein Smartphone zu einem regulären, nicht-subventionierten Preis in QuickLineQuickline-Shops zu kaufen, sofern dies der Shop-Führer so halten will (er kann sich auch auf den Stnadpunkt Standpunkt stellen, dass die Smartphones bei ihm im Laden nur für Kunden sind, welche ein Abo haben/nehmen). Kunden, welche das Abo "Budget" wählen und somit keine Subventionierung erhalten, können ein Gerät zum regulären Preis dazu bestellen.

 

  • Können All-in-One-Kunden weiterhin zwischen Festnetz- und Mobil-Telefonie wählen? Nein, ab Einführung der neuen Mobil-Produkte ist Festnetz-Telefonie neu ein fixer Bestandteil des All-in-One. Kunden, welche keine Festnetz-Telefonie mit All-in-One (bezahlen) wollen, müssen Einzelprodukte bestellen.

 

 

  • Wie können die Kunden bestellen? Wie kommen die Kunden zum gewählten Smartphone? Die definitiven Bestellabläufe sind in Erarbeitung und im Verlauf des Soft Launch können diesbezügliche Verbesserungen oder Änderungen realisiert werden - höchstwahrscheinlich werden beim Soft Launch folgende Bestell- und Bezugsabläufe zur Verfügung stehen:
    Online: Über www.quickline.com wird er Neukunde ein Mobil-Produkt mit Smartphone sowie einen zusätzlichen, notwendigen Service bestellen können. Das Smartphone wird im dann innerhalb 1-2 Arbeitstage per Post zugeschickt. In einem separaten Postversand wird er die SIM-Karte erhalten. Die anderen gewählten Services werden wie bis anhin ausgeliefert. Beim KNU-Schalter: Beim Kundenschalter kann sich ein Kunde beraten lassen und Bestellungen aufgeben. Das Smartphone und die SIM-Karte wird er per Post zugestellt erhalten. QuickLine-Shops: Hier kann der Kunde das gewählte Smartphone wie auch die SIM-Karte gleich mitnehmen können. MobileZone: In bestimmten MobileZone-Filialen, welche im QuickLine-Gebiet sind, kann der Kunde sein Smartphone und die SIM-Karte gleich mitnehmen. MyQuickLine: Bestehende QuickLine-Kunden können über das Online-Kundenportal MyQuickLine ein Mobil-Abo mit Smartphone bestellen., sei es im Internet oder in einem Quickline-Shop.

 

  • Können zusätzliche Datenpakete zum Datenvolumen, das schon inkludiert ist, hinzugekauft werden? Nein , die Kosten-Regelung nach Erreichen der Datenvolumenlimite muss noch im Detail definiert werden. Vorderhand ist davon auszugehen, dass die Lösung folgende sein wird: Zusatzvolumen wird mit einem fixen Preis von CHF zur Zeit nicht.Transfervolumen, welche über dem inkludierten Volumen liegen, werden mit CHF 0.10 pro MB zusätzlich verrechnet.

...

  • Kann man zwei SIM-Karten mit der selben Nummer erhalten (Duo-SIM)? Nein, dies ist zurzeit nicht möglich.

 

  • Wann kann der Kunde eine neue Geräte-Subvention erhalten? Wenn er einen neuen Vertrag bzw. eine Vertragsverlängerung eingeht. Die genauen Konditionen (z.B. Höhe der Subvention) müssen noch festgelegt werden. Diese zukünftige Regelung betrifft die bisherigen QuickLine-Mobil-Kunden, welche das alte Abo ohne Gerätesubvention schon haben nicht, denn diesen Kunden wird ein spezielles Angebot gemacht.

 

  • Kann man das QuickLineQuickline-Mobil-Abo wirklich nur mit weiteren Services von QuickLine Quickline haben? Grundsätzlich ja. Unter bestimmten Umstände kann es dazu gekommen, dass der Kunde nur QuickLine Quickline Mobil hat (z.B. wenn er zunächst verschiedene Services hat, dann aber aus dem QuickLine-Gebiet wegzieht oder wenn sich nach Bestellung und Bezug des Smartphones bei mobilezone herausstellt, dass trotz anfänglich positiven Klärungen über Internet-Anschluss der Zusatzservice doch nicht möglich ist.)

 

  • Steht das monatliche Telefonie, SMS und Daten Guthaben auch voll zur Verfügung wenn ich das Abo erst per Mitte Monat aktiviere?
    Das monatlich Abo wird Pro Rata dem Kunden belastet, daher wird das Guthaben im Einstiegsmonat an Minuten, SMS und Daten auch pro Rata gekürzt.

 

  • Welche Bandbreiten stehen zur Verfügung?  Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst, welche Technologie eingesetzt werden kann: EDGE ist flächendeckend und erlaubt max. 220 kbps. Es gibt ferner verschiedene UMTS- bzw. HSDPA-Kategorien. Wo HSPDA verfügbar ist und das Endgerät kompatibel ist, sind in der Regel max. Bandbreiten von 21 Mbps möglich. Sunrise baut das Netz aus, so dass gegen Ende 2012 an verschiedenen Orten bis max. 42 Mbps möglich ist. Es gibt nur wenige Geräte, welche mehr als 14 bzw. 21 Mbps erlauben. Es handelt sich auch um "Best-Case-Abgaben": Die Verbindung muss ideal sein und es darf niemand anderes gleichzeitig Bandbreite benutzen.

 

  • Wo und wie wird das Mobilgerät bezahlt, wenn man es in einem Quickline Shop kauft? Der Betrag - auch wenn es nur CHF 1.- ist - wird im Shop eingezogen. Wer online bestellt, dem wird der Betrag auf der regulären KNU-Rechnung verrechnet.

 

  • Erhält der Kunde einen Garantieschein für das gekaufte Gerät? Der Kunde kann mit dem Kaufbeleg seine Garantieansprüche geltend machen.

 

  • Wie kann ein abonnierter Premium SMS Dienst (kostenpflichtiger SMS/MMS Mehrwertdienst) deaktiviert werden?

    Senden Sie den Befehl an die für den betreffenden Dienst angegebene Kurznummer (z.B. STOP Wetter an 999). Oder senden Sie das Schlüsselwort STOP ALL an die angegebene Kurznummer (z.B. STOP ALL an 999) um alle Ihre Abonnements dieser Kurznummer abzustellen. Falls Sie weiterhin unerwünschte SMS oder MMS erhalten, ermitteln Sie den Absender mit Hilfe der Liste der Kurznummern und kontaktieren Sie den Anbieter telefonisch oder schriftlich.

     Über das Kundenportal MYQUICKLINE oder im QMC können die Sperrsets der Kunden verwaltet werden.

    Quickline übernimmt jedoch keine Kosten die dem Kunden gegen seinen Willen entstanden sind. Der Kunde muss bei dem entsprechenden Premium-Anbieter Beschwerde (telefonisch oder schriftlich) einreichen, dass er die Kosten zurückerstattet haben möchte! Die Anbieter können auf dieser Seite ermittelt werden:

     http://csi.sunrise.ch/smartzone/_privat/?lang=de

    Wenn das nichts nützt empfehlen wir, dass sich der Kunde an die Ombudscom wendet!

     http://www.ombudscom.ch/ueber-die-schlichtungsstelle-kommunikation2

 

 

Kontakt/Verantwortlich:

reto.bitschnau@finecom.ch