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  • Wann werden die neuen Produkte eingeführt? Am 1. Oktober 2012 mit einem Soft Launch. Das Projekt wird geleitet von Reto Eggimann (reto.eggimann@finecom.ch; Tel. intern: 954).

 

  • Was bedeutet Soft Launch? Da verschiedene Prozesse mit der Einführung der neuen Mobil-Produkte neu und komplex sind, soll diese erst eingespielt sein, bevor Verkaufsförderungs-Kampagnen lanciert werden. Ab Einführungsdatum kann das bisherige Mobil-Angebot nicht mehr bestellt werden. Es gibt dann nur die neuen Produkte. Die QuickLine-Website wird auf diesen Zeitpunkt hin angepasst werden. Die Drucksachen, welche unsere Mobil-Produkte umschreiben, werden ebenfalls zeitnah angepasst werden.

 

  • Was passiert mit den bestehenden Mobil-Kunden? Das bisherige Mobil-Abo wird eingefroren, d.h. dass diese Kunden weiterhin die gleichen Leistungen zu den gleichen Konditionen (Preise, Tarife) erhalten werden. Für neue Mobil-Kunden ist das alte Produkt ab 1.10. nicht mehr verfügbar.

 

  • Kann ein bestehender Kunde auf ein neues Abo migrieren, wenn er will? Ja. Er geht damit einen neuen Vertrag ein und hat eine neue Vertragsdauer. Dies gilt für alle bestehenden Kunden, unabhängig davon, ob sie noch in einer Mindestvertragslaufzeit stecken oder nicht.

 

  • Muss der Neukunde ein Gerät nehmen oder erhält er das Abo günstiger, wenn er kein Gerät wählt? Der Kunde muss mit den Abos "Basic", "Extra" und "Flat" kein Gerät nehmen, aber er erhält keine Abo-Vergünstigung. Nur das Abo "Budget" ist ohne Geräte-Subvention. Zu "Budget" gibt es kein Gerät.

 

  • Muss der Neukunde ein Abo nehmen? Kann man einfach nur ein Smartphone zum regulären Preis kaufen? Wer im Internet bestellt, muss seinen Personen- und  Adressangaben eingeben und muss für ein Smartphone auch ein Abo nehmen (was wiederum einen anderen Quickline-Dienst voraussetzt). Es ist möglich, ein Smartphone zu einem regulären, nicht-subventionierten Preis in QuickLine-Shops zu kaufen, sofern dies der Shop-Führer so halten will (er kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass die Smartphones bei ihm im Laden nur für Kunden sind, welche ein Abo haben/nehmen). Kunden, welche das Abo "Budget" wählen und somit keine Subventionierung erhalten, können ein Gerät zum regulären Preis dazu bestellen, sei es im Internet oder in einem QuickLine-Shop..

 

  • Können All-in-One-Kunden weiterhin zwischen Festnetz- und Mobil-Telefonie wählen? Nein, ab Einführung der neuen Mobil-Produkte ist Festnetz-Telefonie neu ein fixer Bestandteil des All-in-One. Kunden, welche keine Festnetz-Telefonie mit All-in-One (bezahlen) wollen, müssen Einzelprodukte bestellen.

 

 

  • Wie können die Kunden bestellen? Wie kommen die Kunden zum gewählten Smartphone?
    Online: Über www.quickline.com wird der Neukunde ein Mobil-Abo mit Smartphone sowie einen zusätzlichen, notwendigen Service bestellen können. Die Bestellung wird dann vom betreffenden Partner geprüft (Verfügbarkeit, Bonitätsprüfung). Das Smartphone und die SIM-Karte werden ihm dann innerhalb 1-2 Arbeitstagen per Post zugeschickt, wenn die Bestellung/der Antrag durch den Partner bestätigt wird. Die anderen gewählten Services werden wie bis anhin ausgeliefert.
    Beim KNU-Schalter: Beim Kundenschalter kann sich ein Kunde beraten lassen und Bestellungen aufgeben. Verfügbarkeit und Bonität werden sofort geprüft. Die SIM-Karte wird ihm am Schalter abgegeben, das Smartphones wird ihm per Post zugestellt.
    QuickLine-Shops: Hier kann der Kunde das gewählte Smartphone wie auch die SIM-Karte gleich mitnehmen, sofern die Verfügbarkeit und Bonität gegeben ist, was im QL-Shop sofort geprüft wird.
    MobileZone: In bestimmten MobileZone-Filialen, welche im QuickLine-Gebiet sind oder daran angrenzen, kann der Kunde sein Smartphone (ausser iPhone) und die SIM-Karte gleich mitnehmen, sofern die Verfügbarkeit und Bonität gegeben ist.
    MyQuickLine: Bestehende QuickLine-Kunden können über das Online-Kundenportal MyQuickLine ein Mobil-Abo mit Smartphone bestellen.

 

  • Was passiert, wenn die Bonität nicht gegeben ist? Falls die Online-Bonitätsprüfung im QMC negativ ist, muss der QuickLine-Partner die Situation individualisiert beurteilen und kann Sicherheiten vom Kunden (z.B. Akonto-Zahlung) verlangen, um dem Kunden den Service zugänglich zu machen, oder den Antrag auch ablehnen.

 

  • Können zusätzliche Datenpakete zum Datenvolumen, das schon inkludiert ist, hinzugekauft werden? Nein, Transfervolumen, welches über dem inkludierten Volumen liegt, wird mit CHF 0.10 pro MB zusätzlich verrechnet.

 

  • Können QuickLine-SIM-Karten auch in Tablets eingesetzt und genutzt werden? Grundsätzlich ja, sofern die SIM-Karte die richtige Grösse hat und das Gerät nicht ge-lockt ist.

 

  • Kann man zwei SIM-Karten mit der selben Nummer erhalten (Duo-SIM)? Nein, dies ist zurzeit nicht möglich.

 

  • Wann kann der Kunde eine neue Geräte-Subvention erhalten? Wenn er einen neuen Vertrag bzw. eine Vertragsverlängerung eingeht. Die genauen Konditionen (z.B. Höhe der Subvention) müssen noch festgelegt werden. Diese zukünftige Regelung betrifft die bisherigen QuickLine-Mobil-Kunden, welche das alte Abo ohne Gerätesubvention schon haben nicht, denn diesen Kunden wird ein spezielles Angebot gemacht.

 

  • Kann man das QuickLine-Mobil-Abo wirklich nur mit weiteren Services von QuickLine haben? Grundsätzlich ja. Unter bestimmten Umstände kann es dazu gekommen, dass der Kunde nur QuickLine Mobil hat (z.B. wenn er zunächst verschiedene Services hat, dann aber aus dem QuickLine-Gebiet wegzieht oder wenn sich nach Bestellung und Bezug des Smartphones bei mobilezone herausstellt, dass trotz anfänglich positiven Klärungen über Internet-Anschluss der Zusatzservice doch nicht möglich ist.)