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  • Wann werden die neuen Produkte eingeführt? Am 1. Oktober 2012 mit einem Soft Launch. Das Projekt wird geleitet von Reto Eggimann (reto.eggimann@finecom.ch; Tel. intern: 954).

 

  • Was bedeutet Soft Launch? Da verschiedene Prozesse mit der Einführung der neuen Mobil-Produkte neu und komplex sind, soll diese erst eingespielt sein, bevor Verkaufsförderungs-Kampagnen lanciert werden. Ab Einführungsdatum kann das bisherige Mobil-Angebot nicht mehr bestellt werden. Es gibt dann nur die neuen Produkte. Die QuickLine-Website wird auf diesen Zeitpunkt hin angepasst werden. Die Drucksachen, welche unsere Mobil-Produkte umschreiben, werden ebenfalls zeitnah angepasst werden.

 

  • Was passiert mit den bestehenden Mobil-Kunden? Das bisherige Mobil-Abo wird eingefroren, d.h. dass diese Kunden weiterhin die gleichen Leistungen zu den gleichen Konditionen (Preise, Tarife) erhalten werden. Für neue Mobil-Kunden ist das alte Produkt ab 1.10. nicht mehr verfügbar.

 

  • Kann ein bestehender Kunde auf ein neues Abo migrieren, wenn er will? Ja. Er geht damit einen neuen Vertrag ein und hat eine neue Vertragsdauer. Dies gilt für alle bestehenden Kunden, unabhängig davon, ob sie noch in einer Mindestvertragslaufzeit stecken oder nicht.

 

  • Muss der Neukunde ein Gerät nehmen oder erhält er das Abo günstiger, wenn er kein Gerät wählt? Der Kunde muss mit den Abos "Basic", "Extra" und "Flat" kein Gerät nehmen, aber er erhält keine Abo-Vergünstigung. Nur das Abo "Budget" ist ohne Geräte-Subvention. Zu "Budget" gibt es kein Gerät.

 

  • Muss der Neukunde ein Abo nehmen? Kann man einfach nur ein Smartphone zum regulären Preis kaufen? Wer im Internet bestellt, muss seinen Personen- und  Adressangaben eingeben und muss für ein Smartphone auch ein Abo nehmen (was wiederum einen anderen Quickline-Dienst voraussetzt). Es ist möglich, ein Smartphone zu einem regulären, nicht-subventionierten Preis in QuickLine-Shops zu kaufen, sofern dies der Shop-Führer so halten will (er kann sich auch auf den Stnadpunkt stellen, dass die Smartphones bei ihm im Laden nur für Kunden sind, welche ein Abo haben/nehmen). Kunden, welche das Abo "Budget" wählen und somit keine Subventionierung erhalten, können ein Gerät zum regulären Preis dazu bestellen.

 

  • Können All-in-One-Kunden weiterhin zwischen Festnetz- und Mobil-Telefonie wählen? Nein, ab Einführung der neuen Mobil-Produkte ist Festnetz-Telefonie neu ein fixer Bestandteil des All-in-One. Kunden, welche keine Festnetz-Telefonie mit All-in-One (bezahlen) wollen, müssen Einzelprodukte bestellen.

 

 

  • Wie können die Kunden bestellen? Wie kommen die Kunden zum gewählten Smartphone? Die definitiven Bestellabläufe sind in Erarbeitung und im Verlauf des Soft Launch können diesbezügliche Verbesserungen oder Änderungen realisiert werden - höchstwahrscheinlich werden beim Soft Launch folgende Bestell- und Bezugsabläufe zur Verfügung stehen:
    Online: Über www.quickline.com wird er Neukunde ein Mobil-Produkt mit Smartphone sowie einen zusätzlichen, notwendigen Service bestellen können. Das Smartphone wird im dann innerhalb 1-2 Arbeitstage per Post zugeschickt. In einem separaten Postversand wird er die SIM-Karte erhalten. Die anderen gewählten Services werden wie bis anhin ausgeliefert. Beim KNU-Schalter: Beim Kundenschalter kann sich ein Kunde beraten lassen und Bestellungen aufgeben. Das Smartphone und die SIM-Karte wird er per Post zugestellt erhalten. QuickLine-Shops: Hier kann der Kunde das gewählte Smartphone wie auch die SIM-Karte gleich mitnehmen können. MobileZone: In bestimmten MobileZone-Filialen, welche im QuickLine-Gebiet sind, kann der Kunde sein Smartphone und die SIM-Karte gleich mitnehmen. MyQuickLine: Bestehende QuickLine-Kunden können über das Online-Kundenportal MyQuickLine ein Mobil-Abo mit Smartphone bestellen.

 

  • Können zusätzliche Datenpakete zum Datenvolumen, das schon inkludiert ist, hinzugekauft werden? Nein, die Kosten-Regelung nach Erreichen der Datenvolumenlimite muss noch im Detail definiert werden. Vorderhand ist davon auszugehen, dass die Lösung folgende sein wird: Zusatzvolumen wird mit einem fixen Preis von CHF 0.10 pro MB zusätzlich verrechnet.

 

  • Können QuickLine-SIM-Karten auch in Tablets eingesetzt und genutzt werden? Grundsätzlich ja, sofern die SIM-Karte die richtige Grösse hat und das Gerät nicht ge-lockt ist.

 

  • Kann man zwei SIM-Karten mit der selben Nummer erhalten (Duo-SIM)? Nein, dies ist zurzeit nicht möglich.

 

  • Wann kann der Kunde eine neue Geräte-Subvention erhalten? Wenn er einen neuen Vertrag bzw. eine Vertragsverlängerung eingeht. Die genauen Konditionen (z.B. Höhe der Subvention) müssen noch festgelegt werden. Diese zukünftige Regelung betrifft die bisherigen QuickLine-Mobil-Kunden, welche das alte Abo ohne Gerätesubvention schon haben nicht, denn diesen Kunden wird ein spezielles Angebot gemacht.

 

  • Kann man das QuickLine-Mobil-Abo wirklich nur mit weiteren Services von QuickLine haben? Grundsätzlich ja. Unter bestimmten Umstände kann es dazu gekommen, dass der Kunde nur QuickLine Mobil hat (z.B. wenn er zunächst verschiedene Services hat, dann aber aus dem QuickLine-Gebiet wegzieht oder wenn sich nach Bestellung und Bezug des Smartphones bei mobilezone herausstellt, dass trotz anfänglich positiven Klärungen über Internet-Anschluss der Zusatzservice doch nicht möglich ist.)