Diese Bestimmungen gelten für die Mobilabos Smart Flat, Smart Start und die beiden Jugendabos Youth Start und Youth Surf. Für ältere Abos, verweisen wir auf die Bestimmungen dieser Abos.

Bestimmungen Jugendabos: Ab 6 bis 30 Jahren. Kunden unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters, welcher zudem bereits Quickline-Kunde sein muss.

 

Ein Abowechsel, Up- oder Downgrade ist jederzeit erlaubt. Ausnahme: Nach einem Upgrade kann 90 Tage kein Dowgrade gemacht werden.

 

Nutzungsbestimmungen Unlimitierte Leistungen

 

Telefonie

Smart Flat Abos: Folgende Anrufe sind enthalten. Anrufe ins Schweizer Festnetz aller Anbieter inklusive 058er-Business-Nummern, 051er-Nummern, 074er-Nummern (Pager), Anrufe auf die eigene Callbox sowie das Weiterleiten des eigenen Anschlusses auf die Callbox, Anrufe ins Schweizer Mobilnetz aller Anbieter. Folgende Anrufe sind ausgeschlossen und kostenpflichtig: Business-, Spezial- und Kurznummern sowie alle sonstigen Mehrwertdienstleistungen (084x, 09xx, 1xx und 1xxx) sowie alle Anrufe ins und im Ausland.

Die Gespräche werden im Sekundentakt abgerechnet.

 

SMS

SMS-, MMS- und weitere Mehrwert-Dienste sind kostenpflichtig und nicht in den unlimitierten SMS- und MMS-Kontingenten enthalten.

 

Surfen

Smart Abos und Jugendabos: Nach dem Verbrauch des Datenvolumens für vollen Speed, wird die Geschwindigkeit auf Download 64kbps / Upload 64kbps reduziert.

 

Missbrauch

Quickline und deren Partner behalten sich jederzeit das Recht vor bei Missbrauch oder Anzeichen der Nutzung durch Spezialanwendungen (insbesondere Durchwahl, Dauerverbindungen, Anbieten von Fernmeldediensten etc.), den Kunden auf ein anderes Angebot zu migrieren, die Dienstleistung einzustellen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen.

 

Verantwortung für Benutzung der Anschlüsse (Drittnutzung)

Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung seiner Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die von Quickline AG und Ihren Partnern bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Quickline AG stellt – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – Sperrmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Ratenzahlungsvereinbarungen

  • Die Ratenzahlung bezieht sich auf den Kaufgegenstand. Die Anzahlung wird sofort fällig. Die monatlichen Raten und auch die Anzahlungen werden der laufenden Rechnung für den Mobilfunkvertrag belastet. Die Finanzierung ist zins- und gebührenfrei.

  • Der Kunde ist berechtigt die ausstehenden Raten jederzeit auf einmal zu tilgen. Teilzahlungen ausser die monatlichen Raten sind nicht möglich.

  • Die Ratenzahlungsvereinbarung ist abhängig vom Bestand der Referenz-Mobilnummer und deren Abo-Vertrag. Eine Kündigung dieses Abo-Vertrages bewirkt die automatische Kündigung dieser Ratenzahlungsvereinbarung. Bei einer Rufnummerübernahme durch eine Drittperson wird die Ratenzahlungsvereinbarung auf die Drittperson übernommen, falls die Ratenzahlungsvereinbarung nicht vorher gekündigt wird.

  • Bei einer Kündigung werden die noch offenen Raten per sofort fällig.

  • Kündigungfrist für Ratenzahlungsvereinbarungen: per sofort möglich – frühestens 120 Tagen nach Aktivierung

  • Das Gerät ist im Eigentum des Kunden. Diebstahl, Besitzerüberlassung oder Eigentumsübertragung am Mobilgerät entbindet den Kunden nicht von der Erfüllung dieses Vertrages bzw. von der Bezahlung der Raten.