1             Intro

Das Dokument beschreibt die Grundsätze des Fiber Portfolios und dessen Prozesse.

2             Grundsatz

Bei Fiber wird kein Kabelanschluss benötigt - die Verrechnung der Kabelanschlusskosten entfällt.
Es erfolgt keine Fakturierung, durch den KNU an den Kunden mehr oder wird durch den KNU zurückvergütet, wenn dies in den Mietnebenkosten enthalten sind.

2.1          Einzelprodukte Fiber

Bei Einzelprodukten (Internet und Swiss Flat) stellt neu das Quickline Basic Fiber die Grundvoraussetzung als Ersatz des Kabelanschluss und dessen Verrechnung dar.
Das Quickline Basic Fiber ist ein Basis-Kombi. Auf der Basis des Quickline Basic Fiber können Einzelprodukte wie Internet S bis XL und / oder die Swiss Flat abonniert werden.

2.2         All-in-One Fiber

Bei All-in-One Produkten gibt es keine Grundvoraussetzung, somit ist auch kein Quickline Basic Fiber nötig. Die „Anschlusskosten“ sind direkt in den Fiber Kombis einberechnet.

2.3         Aufbau Fiber Portfolio – Voraussetzungen:

(i) Weitere Informationen zu den Fiber Produkten und dessen Business Rules sind dem Produkt Factsheet zu entnehmen.

3             Use Cases

3.1         Bestellungen

? Bestellung All-in-One

? Bestellung [1]Einzelprodukt

   3.1.1     Informationen zur Bestellung

  • Wenn ein Kabelanschluss (HFC) und ein Fiber Anschluss in der Wohneinheit aktiv verfügbar sind, dann werden per Default die Fiber Produkte angeboten. Das KNU hat die Möglichkeit dies zu übersteuern und das Kabel-Produkt über den Kabelanschluss zu bestellen.

  • Bei einer Bestellung eines Einzelproduktes wird das Quickline Basic Fiber automatisch aktiviert.

  • Für Fiber Angebote (Billing Product ID‘s: 645 Basic Fiber,  646 AiO S Fiber, 669 AiO M Fiber, 670 AiO L Fiber, 671 AiO XL Fiber) wird kein Kabelanschluss benötigt. Es erfolgt keine KNU Fakturierung an den Kunden mehr oder eine Rückvergütung wenn diese in den Mietnebenkosten enthalten sind.

  • Bei Bestelllungen welche bis am 23.11.2015 initiiert und zu einem Datum nach dem 24.11.2015 terminiert werden, kommen die alten Produkte zur Aufschaltung.

3.2         Wechsel

? Wechsel von 1Einzelprodukt zu Einzelprodukt

? Wechsel von Einzelprodukt zu All-in-One

? Wechsel von All-in-One zu Einzelprodukt

  3.2.1     Informationen zum Wechsel

  • Der Wechsel von einem All-in-One zu einem Quickline Basic oder umgekehrt, entspricht einem Kombiwechsel.

  • Ein Wechsel von einem bisherigen Fiber Produkt (altes Portfolio) auf ein neus Fiber Produkt kann nicht durch via Cockpit initiert werden. Der Wechsel erfolgt über den KNU / Kundendienst. Die Kunden werden im Cockpit darauf hingewiesen.

3.3         Kündigungen

? Kündigung 1Einzelprodukt

? Kündigung Einzelprodukt und Quickline Basic Fiber

 ? Kündigung Quickline Basic Fiber

? Kündigung All-in-One Fiber

 

3.3.1     Informationen zur Kündigung

  • Das Quickline Basic Fiber kann nicht gekündet werden sofern Einzelprodukte aktiv sind.

  • Bei einer Kündigung von Einzelprodukten bleibt das Quickline Basic Fiber mit den Grundleistungen (Internet, Free TV, Mobile TV, Festnetz mit Tarifplan) aktiv.
    Beispiel: Bei einer Kündigung der Swiss Flat, bleibt der Festnetzanschluss mit Tarifplan aktiv.

  • Eine Kündigung von Einzelprodukten muss auf dasselbe Datum erfolgen.

  • Wenn ein Quickline Basic Fiber oder All-in-One Fiber gekündet wird und in der Wohneinheit ein HFC Kabelanschluss und Fiber Anschluss aktiv sind, obliegt es dem KNU den Kabelanschluss zu plombieren oder die Kabel Grundgebühr wieder zu fakturieren. (Absprache mit dem Kunden).

Bei einer Kündigung von



[1] Einzelprodukt = Internet / Swiss Flat