Internet:

In den Allgemeinen Benutzungsrichtlinien für Internet-Dienstleistungen ist zwar Fair-Use-Klausel beschrieben, aber die Anwendung obliegt den QL-Partnern (Kundenbeziehung und – Vertrag beim QL-Partner).

Die Fair-Use-Klausel Internet wird im QL-Verbund jedoch nicht systematisch umgesetzt.

Auszug (AGB_Internet.pdf):

2. Benutzung der Dienstleistungen

2.1 Fair-Use: Der Kunde sichert zu, dass die vom Quickline-Partner angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten (Down- und Upstream) Maximalwerte darstellen und dass der Quickline-Partner deren Erreichbarkeit nicht garantieren kann. Die tatsächlich pro Anschluss erreichte Geschwindigkeit hängt unter anderem vom verwendeten Empfangsgerät (PC), der Qualität des Hausanschlusses und der Hausverkabelung, der Anzahl Haushalte an einer Verteilanlage, der Aktivitäten der Mitbenutzer sowie von weiteren technischen Komponenten ab. Der Kunde sichert zu, dass er insbesondere in der Zeit zwischen 16 und 24 Uhr die ihm gemäss Vertrag angebotenen Dienstleistungen aus Fairness gegenüber den anderen Nutzern in einem vernünftigen Mass in Anspruch nimmt. Namentlich verzichtet der Kunde während dieser Zeit auf die Nutzung von Peer-to-Peer-Angeboten, den Betrieb von Game-Servern, das Download von Foren und andere Nutzungen, die einen grossen Datentransfer mit sich bringen und die Geschwindigkeit der anderen Nutzer negativ beeinflussen könnten. Zur Durchsetzung dieser Fair-Use-Klausel behält sich der Quickline-Partner vor, nebst der Information des Kunden, die Migration auf ein höheres Abo oder die Verlangsamung des Kundenanschlusses durchzuführen. Ein Verstoss gegen diese Regel gilt als Vertragsverletzung des Kunden und kann Schadenersatzfolgen nach sich ziehen.