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Schulungsdokumentation Quickline Mobile Youth Abos.pptx
Factsheet - Anpassungen Bestellprozess
Berechtigung |
Grundsätzlich: ab 6 – 30 Jahren berechtigt Unter 18 Jahren muss das Abo immer unter dem Quickline Vertrag des gesetzlichen Vertreters eröffnet werden, welcher Kunde von Quickline sein muss. Ein Quickline Mobile Youth Abo (über 18) kann auch als „Mobil only“ abgeschlossen werden, d.h. ohne dass ein anderer Dienst von Quickline (z.B. Internet) auf dem Vertrag laufen muss. Weicht der Hauptnutzer (z.B. Kind) vom Vertragsinhaber (Eltern) ab, müssen aus gesetzlichen Gründen auch die Personalien des Hauptnutzers aufgenommen werden (Name, Ausweisprüfung). | ||
Kostenstand per SMS |
Der Hauptnutzer wird standartmässig über die laufenden Kosten per SMS informiert. Optional kann im Bestellprozess oder im myquickline.com eine zweite Nummer (z.B. Elternteil) hinterlegt werden. Die Standartwerte Youth Start – alle 20 CHF Youth Surf – alle 50 CHF Diese Werte kann der Kunde im Kundencenter my.quickline.com anpassen. | ||
Gesperrte Dienste |
Unter 16 Jahren sind Mehrwertdienste gesperrt. Optional kann der Vertragsinhaber auch Roaming für die Jugendabos im my.quickline.com sperren. Bei Aktivierung / Deaktivierung erhält der Hauptnutzer eine automatische SMS. Die Dienste werden nicht automatisch aktiviert, sollte der Nutzer über die Zeit 16 Jahre werden.
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Statusabfrage Volumen |
Der Kunde kann per SMS an 9010 „status“ seine Inklusivvolumen, resp den aktuellen Datenverbrauch jederzeit abfragen. Die Angaben sind ohne Gewähr, da es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
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Hauptnutzer wird 18 Jahre |
Ist der Vertragsinhaber der gesetzliche Vertreter und der Hauptnutzer (Kind) wird 18 Jahre, erhält der Hauptnutzer eine SMS, dass er nun berechtigt ist, seinen Mobilvertrag selber zu verwalten. SMS-Text: "Herzlichen Glückwunsch zum 18. Geburtstag! Willst du dein Jugendabo selber verwalten? Dann melde Dich beim Quickline Kundendienst 0840 90 10 90." Prozess -> Rufnummer übernahme KNU: Eröffnung Kunde mit UserID + Ticket an Quickline mit unterzeichnetem, eingescanntem Formular Rufnummerübernahme
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Vollendung 30 Lebensjahr |
Folgender Prozess ist zur Lancierung noch nicht implementiert Bis dieser umgesetzt wird, bleiben die Kunden auf dem Jugendabo Bei Anfragen dazu, diesen Prozess kommunizieren 1 Monat vor seinem 3130. Geburtstag wird der Kunde vom Quickline Kundendienst per Kunde per SMS über den anstehenden Abowechsel informiert. Der Wechsel erfolgt auf den 1. des Folgemonates nach seinem 30. Geburtstag. Falls der Kunde auf ein anderes als das vorgeschlagene Abo wechseln will, kann er mit dem KNU Kontakt aufnehmen. Laufende Vertragsdaten (Mindestlaufzeit) werden mit dem Wechsel übernommen. Aktueller Vorschlag zum Wechsel Youth Start -> Start Youth Start Plus -> Start Youth Surf -> Surf Youth Surf Plus -> Surf
SMS Text Bald wirst Du 30 - Dein Jugendabo wird in ein normales Mobilabo Start / Surf umgewandelt. Ein anderes Abo? Melde Dich beim Kundendienst 0840 90 10 90. Dein Quickline-Team
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Bestandeskunden |
Aktuelle Bestandeskunden können auf ein Jugendabo wechseln, sofern sie dazu berechtigt sind: - Altersbeschränkung - Upgrade (monatliche Grundgebühr höher als heute) - Kein Handy bezogen - Mindeslaufzeit beendet oder frühstens 3 Monate vorher Es werden keine automatischen Migrationen gemacht mit der Einführung. |
Migration | Kunden auf einem Abo „ohne Gerätebezug“, also Youth Start oder Youth Surf, können auf den ersten des Folgemonates auf ein Abo Youth Start Plus / Youth Surf Plus wechseln und dann einen Gerätebezug machen. Entspricht dem heutigen Vorgehen für Migrationen auf ein anderes Mobilabo. |
Rabatte und Promotionen
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AiO Rabatt: Auf den neuen Jugendabos wird kein Rabatt gewährt.„Treuerabatt“ (Upsell Promotion 2014): Auf den Jugendabos wird kein Treuerabatt gewährt. | ||
Rechtliches |
Drittnutzung (Hauptnutzer der Nummer ist nicht Vertragsinhaber) Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung seiner Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die von Quickline AG und Ihren Partnern bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Quickline AG stellt – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – Sperrmöglichkeiten zur Verfügung.
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