Schulungsdokumentation Quickline Mobile Youth Abos.pptx

Factsheet - Anpassungen Bestellprozess

 

Berechtigung

 

Grundsätzlich: ab 6 – 30 Jahren berechtigt

Unter 18 Jahren muss das Abo immer unter dem Quickline Vertrag des gesetzlichen Vertreters eröffnet werden, welcher Kunde von Quickline sein muss.

Ein Quickline Mobile Youth Abo (über 18) kann auch als „Mobil only“ abgeschlossen werden, d.h. ohne dass ein anderer Dienst von Quickline (z.B. Internet) auf dem Vertrag laufen muss.

Weicht der Hauptnutzer (z.B. Kind) vom Vertragsinhaber (Eltern) ab, müssen aus gesetzlichen Gründen auch die Personalien des Hauptnutzers aufgenommen werden (Name, Ausweisprüfung).

 

Kostenstand per SMS

 

Der Hauptnutzer wird standartmässig über die laufenden Kosten per SMS informiert.

Optional kann im Bestellprozess oder im myquickline.com eine zweite Nummer (z.B. Elternteil) hinterlegt werden.

Die Standartwerte

Youth Start – alle 20 CHF

Youth Surf – alle 50 CHF

Diese Werte kann der Kunde im Kundencenter my.quickline.com anpassen.

 

Gesperrte Dienste

 

Unter 16 Jahren sind Mehrwertdienste gesperrt. Optional kann der Vertragsinhaber auch Roaming für die Jugendabos im my.quickline.com sperren. Bei Aktivierung / Deaktivierung erhält der Hauptnutzer eine automatische SMS.

Die Dienste werden nicht automatisch aktiviert, sollte der Nutzer über die Zeit 16 Jahre werden.

 

 

Statusabfrage Volumen

 

Der Kunde kann per SMS an 9010 „status“ seine Inklusivvolumen, resp den aktuellen Datenverbrauch jederzeit abfragen. Die Angaben sind ohne Gewähr, da es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.

 

 

Hauptnutzer wird 18 Jahre

 

Ist der Vertragsinhaber der gesetzliche Vertreter und der Hauptnutzer (Kind) wird 18 Jahre, erhält der Hauptnutzer eine SMS, dass er nun berechtigt ist, seinen Mobilvertrag selber zu verwalten.

SMS-Text: "Herzlichen Glückwunsch zum 18. Geburtstag! Willst du dein Jugendabo selber verwalten? Dann melde Dich beim Quickline Kundendienst 0840 90 10 90."

Prozess -> Rufnummer übernahme

KNU: Eröffnung Kunde mit UserID + Ticket an Quickline mit unterzeichnetem, eingescanntem Formular Rufnummerübernahme

 

 

Vollendung 30 Lebensjahr

 

Folgender Prozess ist zur Lancierung noch nicht implementiert Bis dieser umgesetzt wird, bleiben die Kunden auf dem Jugendabo

Bei Anfragen dazu, diesen Prozess kommunizieren

1 Monat vor seinem 30. Geburtstag wird der Kunde per SMS über den anstehenden Abowechsel informiert. Der Wechsel erfolgt auf den 1. des Folgemonates nach seinem 30. Geburtstag. Falls der Kunde auf ein anderes als das vorgeschlagene Abo wechseln will, kann er mit dem KNU Kontakt aufnehmen. Laufende Vertragsdaten (Mindestlaufzeit) werden mit dem Wechsel übernommen.

Aktueller Vorschlag zum Wechsel

Youth Start  -> Start

Youth Start Plus -> Start

Youth Surf -> Surf

Youth Surf Plus -> Surf

 

SMS Text

Bald wirst Du 30 - Dein Jugendabo wird in ein normales Mobilabo Start / Surf umgewandelt. Ein anderes Abo? Melde Dich beim Kundendienst 0840 90 10 90. Dein Quickline-Team

 

 

Bestandeskunden

 

Aktuelle Bestandeskunden können auf ein Jugendabo wechseln, sofern sie dazu berechtigt sind:

-          Altersbeschränkung

-          Upgrade (monatliche Grundgebühr höher als heute)

-          Kein Handy bezogen

-          Mindeslaufzeit beendet oder frühstens 3 Monate vorher

Es werden keine automatischen Migrationen gemacht mit der Einführung. 

 

Rabatte und Promotionen

 

 

AiO Rabatt: Auf den neuen Jugendabos wird kein Rabatt gewährt.

 

Rechtliches

 

Drittnutzung (Hauptnutzer der Nummer ist nicht Vertragsinhaber)

Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung seiner Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die von Quickline AG und Ihren Partnern bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Quickline AG stellt – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – Sperrmöglichkeiten zur Verfügung.