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- Teilnehmer müssen jederzeit auf Anfrage eine gültige Identifikation haben
- Beim Service "Mobile" sind folgende Informationen zwingen zu verlangen (Art. 20 Erfassung von Angaben zur Person bei Mobilfunkdiensten)
Bei natürlichen Personen sind folgende Angaben zu erfassen
die Namen und die Vornamen
das Geburtsdatum
die Art des Ausweises
die Ausweisnummer und das ausstellende Land beziehungsweise die ausstellende Organisation
die Adresse
falls bekannt, der Beruf
die Nationalität
- es ist eine gut lesbare Ausweiskopie aufzubewahren
Bei juristischen Personen sind folgende Angaben zu erfassen
der Name, der Sitz und die Kontaktdaten der juristischen Person
die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) gemäss dem Bundesgesetz vom 18. Juni 20102 über 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer
falls vorhanden, die Namen und Vornamen der Personen, die die Dienste der Anbieterin in Anspruch nehmen.
- Informationen zu dieser gültigen Identität müssen während des gesamten Vertragsverhältnisses - und darüber hinaus 6 Monate - verfügbar sein.
- Das Gesetz ist seit 1. März 2018 in Kraft
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