Falls der Kunde sich wegen der Wechselgebühr beschwert und er es nicht versteht, dass diese eigentlich für den ausstehenden Restbetrag seines alten Handys ist, kann unter folgenden Bedingungen ein Wechsel ohne Wechselgebühr gemacht werden:

Die Wechselgebühr ist kleiner oder gleich CHF 100 UND der Kunde bezieht ein neues Handy.

 

1. KNU: Abowechsel mit Wechselgebühr machen. Wechselgebühr gutschreiben. Neuen Geräteplan eröffnen. Ticket

an QL KuDi, dass Wechselgebühr wegen Kulanz zurückerstattet werden soll

2. QL KuDi prüft Anfrage, falls OK leitet er es weiter an QL Controlling

3. QL Controlling macht die Gutschrift der Wechselgebühr z.G. KNU