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  • Wann werden die neuen Produkte eingeführt? Am 1. Oktober 2012 mit einem Soft Launch. 

 

  • Was bedeutet Soft Launch? Da verschiedene Prozesse mit der Einführung der neuen Mobil-Produkte neu und komplex sind, sollen diese erst eingespielt sein, bevor Verkaufsförderungs-Kampagnen lanciert werden. Ab Einführungsdatum kann das bisherige Mobil-Angebot nicht mehr bestellt werden. Es gibt dann nur die neuen Produkte. Die QuickLine-Website wird auf diesen Zeitpunkt hin angepasst werden. Die aktuellen Drucksachen, welche unsere Mobil-Produkte umschreiben, werden danach in Umlauf gebracht.

 

  • Was passiert mit den bestehenden Mobil-Kunden? Das bisherige Mobil-Abo wird eingefroren, d.h. dass diese Kunden weiterhin die gleichen Leistungen zu den gleichen Konditionen (Preise, Tarife) erhalten werden. Für neue Mobil-Kunden ist das alte Produkt ab 1.10. nicht mehr verfügbar.

 

  • Kann ein bestehender Kunde auf ein neues Abo migrieren, wenn er will? Ja. Er geht damit einen neuen Vertrag ein und hat eine neue Vertragsdauer. Dies gilt für alle bestehenden Kunden, unabhängig davon, ob sie noch in einer Mindestvertragslaufzeit stecken oder nicht.

 

  • Muss der Neukunde ein Gerät nehmen oder erhält er das Abo günstiger, wenn er kein Gerät wählt? Der Kunde muss mit den Abos "Basic", "Extra" und "Flat" kein Gerät nehmen, aber er erhält keine Abo-Vergünstigung. Nur das Abo "Budget" ist ohne Geräte-Subvention. Zu "Budget" gibt es kein Gerät mit Vergünstigung.

 

  • Muss der Neukunde ein Abo nehmen? Kann man einfach nur ein Smartphone zum regulären Preis kaufen? Wer im Internet bestellt, muss seinen Personen- und  Adressangaben eingeben und muss für ein Smartphone auch ein Abo nehmen (was wiederum einen anderen Quickline-Dienst voraussetzt). Es ist möglich, ein Smartphone zu einem regulären, nicht-subventionierten Preis in QuickLine-Shops zu kaufen, sofern dies der Shop-Führer so halten will (er kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass die Smartphones bei ihm im Laden nur für Kunden sind, welche ein Abo haben/nehmen). Kunden, welche das Abo "Budget" wählen und somit keine Subventionierung erhalten, können ein Gerät zum regulären Preis dazu bestellen, sei es im Internet oder in einem QuickLine-Shop.

 

  • Können All-in-One-Kunden weiterhin zwischen Festnetz- und Mobil-Telefonie wählen? Nein, ab Einführung der neuen Mobil-Produkte ist Festnetz-Telefonie neu ein fixer Bestandteil des "neuen" All-in-One. Kunden, welche keine Festnetz-Telefonie mit All-in-One (bezahlen) wollen, müssen Einzelprodukte bestellen. Die bisherigen All-in-Ones mit der Option "Mobil statt Festnetz" bzw. "Sowohl Mobil als auch Festnetz" werden eingefroren.

 

  • Bieten wir die neuen iPhone 5 an? Alle Daten und Abläufe sind so weit vorbereitet, dass wir innert tagesfrist die Online-Bestellung möglich machen können, wenn wir dann Geräte zur Verfügung haben. Auf der Website kann sich der Kunde anmelden, um über die Verfügbarkeit von iPhones informiert zu werden.

 

  • Können zusätzliche Datenpakete zum Datenvolumen, das schon inkludiert ist, hinzugekauft werden? Nein, Transfervolumen, welche über dem inkludierten Volumen liegen, werden mit CHF 0.10 pro MB zusätzlich verrechnet.

 

  • Können QuickLine-SIM-Karten auch in Tablets eingesetzt und genutzt werden? Grundsätzlich ja, sofern die SIM-Karte die richtige Grösse hat und das Gerät nicht ge-lockt ist.

 

  • Kann man zwei SIM-Karten mit der selben Nummer erhalten (Duo-SIM)? Nein, dies ist zurzeit nicht möglich.

 

  • Kann man das QuickLine-Mobil-Abo wirklich nur mit weiteren Services von QuickLine haben? Grundsätzlich ja. Unter bestimmten Umstände kann es dazu gekommen, dass der Kunde nur QuickLine Mobil hat (z.B. wenn er zunächst verschiedene Services hat, dann aber aus dem QuickLine-Gebiet wegzieht oder wenn sich nach Bestellung und Bezug des Smartphones bei mobilezone herausstellt, dass trotz anfänglich positiven Klärungen über Internet-Anschluss der Zusatzservice doch nicht möglich ist.)

 

  • Wann sind die Nano-SIM verfügbar, welche es für die neuen iPhones-5 braucht? Anfang November.