You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 28 Next »

  • Was passiert mit den bestehenden Mobil-Kunden bei der Einführung am 15.5.2013? Die bisherigen Mobil-Abos "Basic" und "Extra" werden eingefroren, d.h. dass diese Kunden weiterhin die gleichen Leistungen zu den gleichen Konditionen (Preise, Tarife) erhalten werden. Für neue Mobil-Kunden sind die alten Tarife nicht mehr verfügbar.

 

  • Muss der Neukunde ein Gerät nehmen oder erhält er das Abo günstiger, wenn er kein Gerät wählt? Der Kunde muss mit den Abos "Start", "Talk", "Surf" und "Flat" kein Gerät nehmen, aber er erhält keine Abo-Vergünstigung. Nur das Abo "Budget" ist ohne Geräte-Subvention. Zu "Budget" gibt es kein Gerät mit Vergünstigung. Wenn der Kunde später doch ein Gerät beziehen möchte, wird quasi der Vertrag neu aufgesetzt (Start- und Enddatum beginnt von vorne!).

 

  • Muss der Neukunde ein Abo nehmen? Kann man einfach nur ein Smartphone zum regulären Preis kaufen? Wer im Internet bestellt, muss seinen Personen- und  Adressangaben eingeben und muss für ein Smartphone auch ein Abo nehmen (was wiederum einen anderen Quickline-Dienst voraussetzt). Es ist möglich, ein Smartphone zu einem regulären, nicht-subventionierten Preis in QuickLine-Shops zu kaufen, sofern dies der Shop-Führer so halten will (er kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass die Smartphones bei ihm im Laden nur für Kunden sind, welche ein Abo haben/nehmen). Kunden, welche das Abo "Budget" wählen und somit keine Subventionierung erhalten, können ein Gerät zum regulären Preis dazu bestellen, sei es im Internet oder in einem QuickLine-Shop.

 

  • Können zusätzliche Datenpakete zum Datenvolumen, das schon inkludiert ist, hinzugekauft werden? Nein zur Zeit nicht.Transfervolumen, welche über dem inkludierten Volumen liegen, werden mit CHF 0.10 pro MB zusätzlich verrechnet.

 

  • Können QuickLine-SIM-Karten auch in Tablets eingesetzt und genutzt werden? Grundsätzlich ja, sofern die SIM-Karte die richtige Grösse hat und das Gerät nicht ge-lockt ist.

 

  • Kann man zwei SIM-Karten mit der selben Nummer erhalten (Duo-SIM)? Nein, dies ist zurzeit nicht möglich.

 

  • Kann man das QuickLine-Mobil-Abo wirklich nur mit weiteren Services von QuickLine haben? Grundsätzlich ja. Unter bestimmten Umstände kann es dazu gekommen, dass der Kunde nur QuickLine Mobil hat (z.B. wenn er zunächst verschiedene Services hat, dann aber aus dem QuickLine-Gebiet wegzieht oder wenn sich nach Bestellung und Bezug des Smartphones bei mobilezone herausstellt, dass trotz anfänglich positiven Klärungen über Internet-Anschluss der Zusatzservice doch nicht möglich ist.)
  • Steht das monatliche Telefonie, SMS und Daten Guthaben auch voll zur Verfügung wenn ich das Abo erst per Mitte Monat aktiviere?
    Das monatlich Abo wird Pro Rata dem Kunden belastet, daher wird das Guthaben im Einstiegsmonat an Minuten, SMS und Daten auch pro Rata gekürzt.

 

  • Welche Bandbreiten stehen zur Verfügung?  Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst, welche Technologie eingesetzt werden kann: EDGE ist flächendeckend und erlaubt max. 220 kbps. Es gibt ferner verschiedene UMTS- bzw. HSDPA-Kategorien. Wo HSPDA verfügbar ist und das Endgerät kompatibel ist, sind in der Regel max. Bandbreiten von 21 Mbps möglich. Sunrise baut das Netz aus, so dass gegen Ende 2012 an verschiedenen Orten bis max. 42 Mbps möglich ist. Es gibt nur wenige Geräte, welche mehr als 14 bzw. 21 Mbps erlauben. Es handelt sich auch um "Best-Case-Abgaben": Die Verbindung muss ideal sein und es darf niemand anderes gleichzeitig Bandbreite benutzen.

 

  • Wo und wie wird das Mobilgerät bezahlt, wenn man es in einem QuickLine Shop kauft? Der Betrag - auch wenn es nur CHF 1.- ist - wird im Shop eingezogen. Wer online bestellt, dem wird der Betrag auf der regulären KNU-Rechnung verrechnet.

 

  • Erhält der Kunde einen Garantieschein für das gekaufte Gerät? Der Kunde kann mit dem Kaufbeleg seine Garantieansprüche geltend machen.