Die alten Abos, ausser die beiden Jugendabos, sind mit den Handy-Plänen nicht kompatibel. Dementsprechend muss ein Kunde, wenn er ein neues Handy beziehen will zwingend auf ein Smart-Abo wechseln.

 

Wechselmöglichkeit

Gegen eine Wechselgebühr können die Kunden auf den alten Abos auf die neuen Abos wechseln.

Diese Wechselgebühr entspricht dem Restbetrag für das bezogene Handy. Kunden, welche kein Gerät bezogen haben, können ohne Wechselgebühr auf ein neues Smart-Abo wechseln.

Der Wechsel funktioniert im Moment nur über das QMC. Der Wechsel über das myquickline.com funktioniert erst mit dem Redesign des myquickline.com (ca. März 2015).

Wichtig: Ein Wechsel von „alt“ auf Smart kann nicht rückgängig gemacht werden! Auch nicht per Ticket!

 

Berechnung der Wechselgebühr:

30% der Abogrundgebühr x ausstehende Mindestlaufzeit in Tagen

Ausnahme: Bei Budget Plus beträgt der Satz 50%

 

Kulanzregel (nur bei Reklamation anzuwenden)

Bei einem Wechsel von einem „alten“ Abo auf ein Smart-Abo kann auf die Wechselgebühr verzichtet werden, wenn:

  • Wechselgebühr <= CHF 100 und der Kunde ein neues Gerät bezieht-> Prozess

 

Kündigung alte Abos: Neu wird diese Wechselgebühr bei einer Kündigung mit Gerätebezug fällig. Die alte Berechnung ( Grundgebühr x ausstehende Laufzeit) gilt nicht mehr.